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DER TEMPEL DER KUNST

El Bolson - Rio Negro - Argentinien

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SPEZIFISCHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DER NATIONALEN UNIVERSITÄT VON RIO NEGRO, DEM KULTURSEKRETARIAT DER PRÄSIDENTSCHAFT DER NATION UND DEM GOGA CULTURAL PROJECT

Unter dem KULTURSEKRETÄR der PRÄSIDENTSCHAFT DER NATION, im Folgenden "DER SEKRETÄR", mit Adresse in der Avenida Alvear 1690, vertreten durch Herrn Kulturminister der Nation, Herrn Jorge Edmundo Coscia, einerseits DIE UNIVERSITÄT NACIONAL DE RIO NEGRO, im Folgenden „DIE UNIVERSITÄT“, mit Adresse Calle Colón 450 Büro 1, Viedma, Rio Negro, vertreten durch den Rektor Juan Carlos Bello und THE GOGA CULTURAL PROJECT, im Folgenden „GOGA PROJECT“, mit Adresse Calle Subida Juan de Marquéz und Ruta Naciona Nr. 40, El Bolsón, Río Negro, vertreten durch den Eigentümer der Marke „Proyecto Cultural Goga“, Herrn Raúl Julio Rothschild, stimmen zu, diese spezifische Vereinbarung gemäß der zwischen DEM SEKRETÄR unterzeichneten Rahmenvereinbarung abzuschließen UND DER UNIVERSITÄT, am 8. Oktober 2013.----------------------------------- ----- --------------------------------------------- ----- ------------------

ERSTENS: GEGENSTAND: Im Rahmen dieser Einzelvereinbarung kommen DER SEKRETÄR UND DIE UNIVERSITÄT überein, ihre Kräfte zu bündeln, um finanzielle Unterstützung  und technische Unterstützung für die Fertigstellung des "Auditoriums" des GOGA-PROJEKTS bereitzustellen , Raum regionale multidisziplinäre Kultur und mit provinzieller und föderaler Reichweite.------------------------------------- --------

ZWEITENS: ÜBER DIE ARBEITEN: DER SEKRETÄR stimmt zu, die Fertigstellungsarbeiten des „Auditoriums“ des GOGA-PROJEKTS vollständig zu finanzieren.
DIE UNIVERSITÄT verpflichtet sich, zum Zwecke der Durchführung der Arbeiten innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen nach dieser Vereinbarung dem SEKRETÄR die Berechnung und das endgültige Budget der auszuführenden Arbeiten, das Spezifikationsblatt für ergänzende Techniken und Pläne, notwendige Elemente für die Realisierung der Angebotsunterlage entsprechend der Fertigstellungsphase der oben genannten Arbeiten.
Sobald die Arbeiten gemäß dem strengen Ausschreibungsverfahren vergeben wurden, verpflichtet sich DAS SEKRETARIAT, den Betrag, der sich aus der Vergabe der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung ergibt, zuzüglich etwaiger entsprechender Preisneufestsetzungen, innerhalb der im Investitionsplan festgelegten Bedingungen an THE zu überweisen UNIVERSITÄT .------------------------------------------------------------- - ---------------------------------------

DRITTENS: ZAHLUNGSMETHODE: Sobald das architektonische Projekt der UNIVERSITÄT genehmigt wurde, muss der Investitionsplan in Etappen entwickelt werden, der in die Gegenwart durch ein Protokoll aufgenommen wird, das vom Kulturminister der Nation für seine Übertragung genehmigt werden muss. -- ------------------------------------------------ -- ------------------------------------------------ -- -----------

VIERTENS: PFLICHT ZUR MITARBEIT: DAS PROJEKT GOGA verpflichtet sich:
a) Auf Anfrage des SEKRETÄRS und/oder DER UNIVERSITÄT alle erforderlichen Informationen in Bezug auf das Projekt einreichen sowie Inspektionen erhalten, Orte oder Dinge ausstellen und die größtmögliche Zusammenarbeit für die Nachbereitung bereitstellen_cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_ seiner Entwicklung.
b) Lassen Sie ausdrücklich in allen Instrumenten der öffentlichen Kommunikation - Pressemitteilungen, Kataloge, Videos usw. - die Teilnahme des SEKRETÄRS und DER UNIVERSITÄT am Höhepunkt der Auditoriumsarbeit des "GOGA-PROJEKTS". -----

FÜNFTENS: EIGENTUM, NUTZUNG UND/ODER NUTZUNG DES AUDITORIUMS: Die Parteien vereinbaren, dass die Ausführung dieser Einzelvereinbarung von der Unterzeichnung eines Zusatzgesetzes zwischen DER UNIVERSITÄT und Frau Viviana Ducasa in ihrer Eigenschaft als Anwältin der Eigentümer abhängig ist des Eigentumsgegenstands des Vertrags, der als Anhang aufgenommen wird und sich auf alles bezieht, was mit dem Eigentum, der Nutzung und / dem Nießbrauch des Vertragsgegenstands "Auditorium" zusammenhängt, und in dem die Rechte und Pflichten jeder Partei aufgeführt sind, vom Höhepunkt der Arbeit Diese Vereinbarung unterliegt der Erfüllung der von Frau Ducasa übernommenen Verpflichtung für einen Zeitraum von bis zu neunzig (90) Tagen. ---------------------- -------------------------------------------------- ------------------------------------

SECHTENS: KOORDINIERUNG DER MASSNAHMEN: Um die Ausführung dieser spezifischen Vereinbarung zu überwachen und die Aktivitäten, die sich aus der Anwendung dieser Vereinbarung ergeben, zu leiten und zu koordinieren, wird Dr. María Elena TRONCOSO vom "SEKRETÄR", dem Nationaldirektor des Bundes, als Koordinatorin ernannt Aktion des Kulturministeriums der Präsidentschaft der argentinischen Nation --------------------------------- ---

SIEBENTE: LAUFZEIT DER VEREINBARUNG: Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung dieses Dokuments in Kraft und gilt für zwei Jahre-------------------- -------------------------------

ACHTEN: STREITIGKEITEN: Die Parteien gehen diese Vereinbarung in gutem Glauben und im Geiste der Zusammenarbeit ein und werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um alle Streitigkeiten, die sich in Bezug auf ihre Auslegung, Erweiterung oder Neuverhandlung ergeben können, durch Schlichtung oder Mediation beizulegen. Wenn die Meinungsverschiedenheit fortbesteht und für alle Zwecke dieser Vereinbarung, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit der nationalen Gerichte in dem zuständigen föderalen Verwaltungsverfahren der Stadt Buenos Aires----------

Als Nachweis der Konformität werden (3) Exemplare desselben Inhalts und mit einer einzigen Wirkung unterzeichnet, wobei jede Partei am achten Tag des Oktobers 2013 in der Stadt Buenos Aires ihr eigenes erhält -------- - ------------------------------------------------- - -----------------------------------


VERPFLICHTUNG ZUR ÜBERTRAGUNG EINES EINZELNEN TEILS IN DER EIGENTUMSWOHNUNG

In der Autonomen Stadt Buenos Aires, am 23. Dezember 2013, zwischen Frau Viviana Pilar DUCASA, DNI Nr. 13.655.608 für sich und im Namen ihrer Kinder Florencia ROTHSCHILD, DNI Nr. 32.783.570 und Paul ROTHSCHILD,
DNI Nr. 31.008.751, alle mit Adresse in der Calle Humahuaca Nr. 4155, in der Autonomen Stadt Buenos Aires, im Folgenden "DER AUFTRAGGEBER" genannt, und der Nationalen Universität von Río Negro, vertreten durch den Rektor Juan Carlos Del Bello mit Wohnsitz in der Calle Colón 450 , Büro 1, Viedma, Río Negro, der die Identität mit der DNI-Nr. 8.431.234 beglaubigt, im Folgenden als „DER BEAUFTRAGTE“ bezeichnet und den Parteien die geltend gemachte Vertretung mit den entsprechenden Befugnissen bescheinigt, wird vereinbart, die vorliegende VERPFLICHTUNG ZUR BEAUFTRAGUNG EINER PERSON zu feiern TEIL IN EIGENTUMSWOHNUNG.
HINTERGRUND: Dieser Vertrag ist eine Folge der Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Kulturministerium der Präsidentschaft der Nation und der Nationalen Universität von Río Negro am 8. Oktober 2013 unterzeichnet wurde; und die spezifische Vereinbarung zwischen der Nationalen Universität von Río Negro, dem Kulturministerium der Präsidentschaft der Nation und dem GOGA-Kulturprojekt. Durch diese letzte Vereinbarung vereinbarten der SEKRETÄR und die UNIVERSITÄT, ihre Bemühungen zu bündeln, um finanzielle und technische Unterstützung für die Fertigstellung des „Auditoriums“ zu leisten, das zum GOGA-PROJEKT gehört. Das SEKRETARIAT versprach, die Fertigstellungsarbeiten des „Auditoriums“ des GOGA-PROJEKTS und der UNIVERSITÄT zum Zweck der Durchführung der Arbeiten innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Datum der Vereinbarung (8. Oktober 2013) vollständig zu finanzieren ) dem SEKRETARIAT die Berechnung und das endgültige Budget der durchzuführenden Arbeiten, das technische Datenblatt und die ergänzenden Pläne vorzulegen, die für die Fertigstellung des Angebotsblatts entsprechend der Fertigstellungsphase der oben genannten Arbeiten erforderlich sind. Dass sich der SEKRETÄR nach der Vergabe der Arbeiten gemäß dem strengen Ausschreibungsverfahren verpflichtet hat, den Betrag, der sich aus der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung ergibt, mit den entsprechenden Preisneufestsetzungen innerhalb der im Investitionsplan der UNIVERSITÄT festgelegten Bedingungen zu überweisen. Dass, sobald das architektonische Projekt der UNIVERSITÄT genehmigt wurde, der Investitionsplan in Etappen entwickelt werden muss, die in die Einzelvereinbarung durch Gesetze aufgenommen werden, die vom Kulturminister der Nation für ihre Übertragung genehmigt werden müssen. Dass das GOGA PROJECT der Mitwirkungspflicht bezüglich der Anforderungen des SEKRETÄRS und/oder der UNIVERSITÄT zustimmt. Und insbesondere vereinbarten die Parteien, dass die Ausführung der Einzelvereinbarung von der Unterzeichnung eines Zusatzgesetzes zwischen der UNIVERSITÄT und Frau Viviana Pilar DUCASA abhängig gemacht wird,
allein und in seiner Eigenschaft als Stellvertreter für die Eigentümer des Immobilienobjekts des Vertrags, der als Anhang aufgenommen wird und sich auf alles bezieht, was das Eigentum, die Nutzung und/oder den Nießbrauch betrifft „Auditorium Gegenstand der Vereinbarung“, in dem die Rechte und Pflichten jeder der Parteien und der Abschluss der Arbeiten aufgeführt sind, wobei die Einzelvereinbarung der Erfüllung der von Frau Viviana Pilar DUCASA übernommenen Verpflichtung für einen Zeitraum von bis zu neunzig ( 90 Tage.
Dass aufgrund der Hintergrundinformationen und insbesondere der Erfüllung der von Frau Viviana Pilar DUCASA übernommenen Verpflichtung diese ABTRETUNGSVERPFLICHTUNG EINER EINZELNEN EIGENTUMSPARTEI unterzeichnet wird, vorbehaltlich der folgenden Klauseln:
ERSTENS: Der ABTRETER verpflichtet sich, dem ABNEHMER ein Drittel (1/3) des Eigentums, das er besitzt, ungeteilt auf dem Grundstück in der Straße Subida Juan de Marquéz und der Nationalstraße Nr. 40, El Bolsón, Provinz Río Negro, als Eigentumswohnung zu übertragen mit ihren Kindern Florencia ROTHSCHILD und Pablo ROTHSCHILD, die proportional zu jeder der ungeteilten Parteien berechnet werden, wobei zwei Drittel (2/3) des Eigentums im Eigentum des Zedenten verbleiben.
ZWEITENS: Der AUFTRAGNEHMER erhöht die Verpflichtung, die Arbeiten des zum GOGA-PROJEKT gehörenden „Auditoriums“ abzuschließen. Diese Verpflichtung des AUFTRAGNEHMERS ist an die tatsächliche Eingabe von Mitteln des Kulturministeriums der Präsidentschaft der Nation gebunden, das für die vollständige Finanzierung der Arbeit verantwortlich ist, einschließlich der Kosten für Steuern, Gebühren, Rechtsstempel und Urkundenkosten , in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen der ZWEITEN und DRITTEN Klauseln der SPEZIFISCHEN VEREINBARUNG, die am 8.10.13 zwischen der Universität von Río Negro, dem Kulturministerium der Präsidentschaft der Nation und dem GOGA-Kulturprojekt unterzeichnet wurde.
DRITTENS: Der AUFTRAGNEHMER erleichtert den Zugang zum Grundstück und genehmigt die erforderlichen Arbeiten, um das Projekt gemäß der vorstehenden Klausel abzuschließen, und gewährt freien Zugang zu dem, was bereits gebaut wurde, um es fertigzustellen.
VIERTENS: Die Eigentumsübertragungsurkunde wird innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erteilung des Zertifikats de  „End of Work“, durch die technische Inspektion, die der AUFTRAGNEHMER bestimmt, und mit dem Gesamtbetrag ausgestellt Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS.
FÜNFTENS: Wenn aus irgendwelchen Umständen außerhalb des AUFTRAGSNEHMERS die Arbeit nicht vollständig abgeschlossen wird, wird die Eigentumsurkunde für einen Prozentsatz gewährt, der dem Anteil des Geldes entspricht, das bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Arbeit eingestellt wurde, effektiv ausgezahlt wurde.
SECHTENS: Für den Fall, dass der AUFTRAGSNEHMER dem Sieger der öffentlichen Ausschreibung, die für die Fertigstellung der Arbeiten durchgeführt wird, nicht nachkommt, steht fest, dass der AUFTRAGSNEHMER keine Ansprüche gegen die AUFTRAGSPARTEI hat und dies auch nicht tun wird Zurückbehaltungsrechte an den im Eigentum stehenden Werken oder Sachen geltend machen können.
Siebtens: Der Zessionar darf das Eigentum, das Gegenstand dieser Vereinbarung ist, während der Laufzeit dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige Genehmigung des Zessionars veräußern. Wenn der Verkauf autorisiert ist, hat der AUFTRAGNEHMER eine privilegierte Kaufoption
ACHTEN: In Anbetracht der Merkmale und Modalitäten der Rahmen- und Einzelvereinbarungen und ergänzenden Rechtsakte, die als Hintergrund dienen und die hiermit ein einziges Organ bilden, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die Einhaltung dieser Verpflichtung der tatsächlichen Einhaltung vollständig untergeordnet und angemessen ist aller von der UNIVERSITÄT und dem SEKRETARIAT FÜR KULTUR DER NATION übernommenen Verpflichtungen.
NEUNTE: Der ABTRETER macht diese Abtretung mit perfekten Titeln, frei von allen Belastungen und Bewohnern, mit Steuern und Gebühren, die bis zum Tag der Ausführung der Urkunde bezahlt sind, und garantiert dem ZASSENDEN auch die Räumung und Sanierung des Vermögensgegenstands der ABTRETUNG.
ZEHNTENS: Als Reaktion auf die Modalität und die Merkmale der Einhaltung der Verpflichtungen, die in den im Hintergrund erwähnten Vereinbarungen in Bezug auf alle Parteien ausgedrückt sind, wird ein KONTROLL- UND ÜBERWACHUNGSAUSSCHUSS gebildet, der aus vier Mitgliedern besteht, von denen zwei den Zessionar vertreten und zwei vertreten des AUFTRAGNEHMERS, der für die Kontrolle und Überwachung der verantwortlich ist
Erfüllung der von den Parteien übernommenen Verpflichtungen. Carlos Alberto TOFFOLI, DNI Nr. 17.080.004 und Dr. Alberto José AZUBEL, DNI Nr. 4.406.125, beide wohnhaft in der Calle Tucumán 1567. 8. Stock „45“, werden auf der Seite des AUFTRAGGEBERS ernannt. Der Dñdor wird vom ASSIGNEE benannt. Hernán Gustavo ANDRADE, DNI-Nr. 23.234.277 und Dr. Jorge César Pío PAOLINELLI, DNI-Nr. 11.492.910, beide wohnhaft in Calle Mitre 630, San Carlos de Bariloche, Provinz Río Negro (Vize-Rektorat Andenhauptquartier UNRN)
Durch diese Kommission verpflichten sich die Parteien, die Möglichkeit der Gründung einer Gesellschaft zur Verwertung des gemeinsamen Eigentums zu prüfen.
ELFTER: Die Parteien verpflichten sich, durch ihre Vertreter in der KONTROLL- UND ÜBERWACHUNGSKOMMISSION, eine erste Regelung für die Nutzung des Grundstücks und seiner verschiedenen Räume sowie die Einzelheiten zu vereinbaren, die für den normalen Betrieb der Einrichtungen erforderlich sind. Es wird festgestellt, dass die erste Verordnung die folgenden grundlegenden Kriterien erfüllen muss; a) gerechte Verteilung der Nutzung des Auditoriums; b) gemeinschaftlicher Betrieb der Bar des Betriebs; c) Mitverantwortung für alles, was mit der Erhaltung, Pflege und Sicherheit der Anlagen zu tun hat; d) Gegenseitiger Respekt für die Modalität der Organisation der Aktivitäten jeder Partei gemäß ihren spezifischen Zielen. Anschließend einigen sich die Parteien nach der Übertragung auf eine Miteigentumsregelung.
ZWÖLFTER: Für die erste Nutzungsordnung akzeptiert der AUFTRAGGEBER die unentgeltliche Nutzung durch den AUFTRAGNEHMER des Auditoriums für das Studium von Fächern, die Projektionen außerhalb der Öffnungszeiten des Saals erfordern, für die Programmierung interner Filmzyklen für Schüler und Lehrer, z Der INCCA-Raum fungiert als Fachgebiet, in dem die Studenten an allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Filmausstellung, an vom UNRN organisierten audiovisuellen Festivals und schließlich an der Einrichtung eines Fernsehstudios und seiner Ausrüstung teilnehmen.
DREIZEHNTEN: Der Betrag der Steuermarke dieses Vertrages wird von den Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen.
VIERZEHNTER: Für die Zwecke aller gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten, die mit der Erfüllung dieser Abtretungsverpflichtung verbunden sind, wird die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Viedma festgelegt, unter Ausschluss jeglicher anderer Zuständigkeiten, für die die folgenden rechtlichen Wohnsitze festgelegt sind: der ABTRETER Tucumán 1567 , 8. Stock "45" CABA und der ASSIGNEE in Belgrano 526, Viedma, Provinz Río Negro (Büro des Rektors des UNRN)
Als Nachweis der Konformität werden am 23. Dezember 2013 in der Autonomen Stadt Buenos Aires zwei Exemplare desselben Inhalts und für einen einzigen Zweck unterzeichnet.

 

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